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Corona-Hilfen für Unternehmen – Stand September 2020

Verantwortlicher Autor: Peter Michael Neuen Berlin, 07.09.2020, 12:12 Uhr
Kommentar: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 11760x gelesen
© BMWi, BMF, KfW, Verband Deutscher Bürgschaftsbanken

Berlin [ENA] Auf Anfrage bei der Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums bezüglich dem aktuellen Sachstand zur Corona-Soforthilfe verwies man auf die aktuellen Zahlen auf der Website https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html Danach handelt es sich bei den Corona-Hilfen um das größte Hilfspaket für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen in der Geschichte Deutschlands.

Demnach wurde bis Stand 01. September 2020 bereits Corona-Hilfen in einer Höhe von 68,3 Mrd. Euro bewilligt, die sich aus dem KfW-Sonderprogramm (43,6 Mrd. Euro), den Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (14,3 Mrd. Euro), dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6,4 Mrd. Euro) sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (900 Mio. Euro) und Großbürgschaften (2,7 Mrd. Euro) zusammensetzt. Bitte beachten Sie hierzu die beiliegende Grafik.

Es wurde darauf hingewiesen, dass bei den „Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler“ das angegebene Bewilligungsvolumen von 14,3 Mrd. Euro als Mindestgröße angesehen werden muss, da es sich um Bundes- und Landesmittel handelt, die höher ausfallen könnten, da zum Stichtag nicht von allen Bundesländern die aktuellsten Daten vorliegen. Im Rahmen des kürzlich gestarteten „Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen“ wurden ca. 51.500 Anträge im Volumen von rd. 863 Mio. Euro gestellt und rd. 443 Mio. Euro bewilligt.

Auch kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler können Überbrückungshilfe erhalten. Die Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) sind bis zum 30. September 2020 zu stellen. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

Auch wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht, damit Kleinunternehmer und Soloselbständige für ihren Lebensunterhalt nicht auf ihre Rücklagen zurückgreifen müssen oder in ihrer Existenz bedroht werden. Hier gibt es ein erleichtertes Antragsverfahren, es reicht eine Eigenerklärung des Antragstellers, dass er nicht über erhebliche Vermögenswerte verfügt. Bitte entnehmen Sie auch hierzu die entsprechenden Regelungen der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums. Nun wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob und welche positiven Auswirkungen auf die die kleinen Unternehmen und die Soloselbständigen hat und wie viele Unternehmen sie rettet, die durch die Corona-Krise vor dem wirtschaftlichen Untergang stehen.

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